Beundengasse
Strasse, die zu den Beunden führt. (Gribi 100 Jahre Lyss) Beunde (mhd. biunde, ahd. biunt[a] = Gehege). Ursprünglich in grundherrschaftlicher Eigenwirtschaft genutztes eingezäuntes Land in der Nähe der Hofstelle, das als Gras- oder Baumgarten, als Hanf-, Flachs-, Kraut- oder Rübenfeld bestellt wurde und von der Dreifelderwirtschaft ausgenommen war. Häufig Rodungsland aus grundherrschaftlicher Neulandgewinnung (vgl. Bifang). Wurde vom 12. Jh. an auch verpachtet. Beunden fanden sich besonders im bayer.-österr. Raum und in Hessen und waren namensgebend für Flurstücke, Häuser und Familien (in der Bünde, in der Peunt, Baintner, Paintner, Pointner).
1973
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